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Lehrlingsmediation  

Lehrlingsmediation - Schuh-Haunold, Bichler & Grem

Der Begriff „Lehrlingsmediation" bezieht sich auf den § 15a Berufsausbildungsgesetz (BAG). Seit der Gesetzesänderung vom 28. Juni 2008 ist es für Unternehmen möglich, drei- und vierjährige Lehrverträge vor Beendigung der Lehrzeit aufzulösen.

Vor dieser „außerordentlichen Auflösung" hat der Gesetzgeber zwingend ein Mediationsverfahren vorgesehen. In diesem sollen die Umstände für die beabsichtigte Kündigung gemeinsam besprochen und eine Lösung für den Lehrling und das Unternehmen erarbeitet werden. Die Zukunftschancen für den Jugendlichen bleiben dabei gewahrt und sind im § 15a BAG geregelt. 

Wer nimmt am Gespräch teil?

  • Lehrling

  • auf Verlagen des Lehrlings: Person seines Vertrauens

  • bei Minderjährigkeit: gesetzlicher Vertreter

  • Lehrberechtiger

  • ggf. Ausbildner

  • Mediator

Auf Lehrlingsmedition spezialisiert:

Unser Team ist speziell auf die Anforderungen der Lehrlingsmediation geschult und mit der Rechtslage und mit den Fristen vertraut.

Wir weisen darauf hin, dass Mediation keine Rechtsberatung darstellt. Den Medianden steht es offen, sich vor, nach und zwischen den Mediationssitzungen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder sonstigen Auskunftspersonen beraten zu lassen.

Informationen für Unternehmen und Lehrberechtigte

Vorteil:

Ablauf:

Leistung:

 

Probleme mit einem Lehrling?

Vorteile der Lehrlingsmediation für Unternehmen:

  • Es besteht die Möglichkeit, ein unbefriedigendes Lehrverhältnis vorzeitig aufzulösen. 

  • Vorübergehende Probleme mit Lehrlingen (meist ausgelöst durch typische Pubertätskrisen) können durch die professionelle Bearbeitung seitens der Mediatoren bearbeitet werden. Die bisherige Investition in den Lehrling bleibt erhalten.

  • Die Mediation schafft klare und konfliktfreie Strukturen durch Rechtssicherheit.

  • Lernschritte aus dem Verfahren können in zukünftige Lehrverhältnisse transferiert werden und erzeugen ein konfliktfreies Arbeits- und Ausbildungsklima.

  • Die Kosten für das Mediationsverfahren sind vom Unternehmen zu tragen. Allerdings sind sie abschätzbar und günstiger als Kosten aus strittigen Verfahren.

Wie ist der Ablauf?

  • Der Ablauf und die Fristen sind klar gesetzlich geregelt und knapp bemessen! Wir beraten Sie dazu gerne. Auftraggeber ist meist der Lehrberechtigte des Unternehmens.

  • Alle Informationen finden Sie hier:

Was bieten wir Ihnen?

Als Mediatoren sind wir neutral und allparteilich und schaffen einen aktiven Ausgleich zwischen den Teilnehmen. Als eingetragene Mediatoren unterliegen wir der absoluten Verschwiegenheitspflicht und Vertraulichkeit.  

Auswahl:

Wie wähle ich einen Mediator aus?

Grundsätzlich können alle Mediatoren aus der Liste des Justizministeriums gewählt werden. Vorteilhaft sind Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen bzw. Erfahrungen aus Wirtschaft und Unternehmen. Unser Team bietet genau diese Mischung an, daher nehmen wir Aufträge oft in Co-Mediation an. Die Kosten für Sie bleiben gleich.

Kosten:

Welche Kosten werden entstehen?

  • Wir bieten folgende Pauschale für Lehrlingsmediationen an: € 450,- exkl. Ust. .

  • In Ausnahmefällen wird eine Stundenabrechnung durchgeführt.

 

Darin enthalten:

  • Vorgespräche mit dem Auftraggeber/Lehrberauftragten

  • Vorgespräch mit dem Lehrling

  • Mediation vor Ort (oft in Co-Mediation)

  • Nachgespräch mit dem Auftraggeber/Lehrbeauftragten

  • Nachgespräch mit dem Lehrling 

Informationen für Lehrlinge

 

Ihre Lehrstelle hat die Absicht Sie zu kündigen. Das ist nicht erfreulich, oder? Doch es muss nicht vorbei sein. Wenn Sie an der Lehrlingsmediation teilnehmen, haben Sie gute Chancen für Ihre weitere Zukunft.

Was ist Mediation und was bringt mir die Mediation?

Mediation bedeutet Vermittlung, Konfliktbeilegung, Streitschlichtung. Das Gesetz verpflichtet die Lehrberechtigten gemeinsam mit Ihnen an einer Mediation teilzunehmen, wenn Sie gekündigt werden sollen. Machen Sie aktiv mit, nutzen Sie die Chance, dass Probleme und Ursachen geklärt werden! Dann kann das Lehrverhältnis fortgesetzt werden. Wenn nicht, erfahren Sie in der Mediation vielleicht auch etwas, was Sie in Zukunft ändern möchten. 

Grundsätze und Garantien der Mediation:

MediatorInnen sind weder Anwälte noch Richter. Sie sind Streitschlichter, sind neutral, sie stehen auf keiner Seite und schaffen einen Ausgleich zwischen unterschiedlich starken Teilnehmern, dass heißt, sie sorgen dafür, dass Ihre Stimme genauso gehört wird wie die von Ihrem Chef. Die Lösung soll gemeinsam erarbeitet werden, Mediatoren leiten auf diesem Weg nur an. Die Mediatoren müssen beim Justizministerium eingetragen sein, sie sind vom Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nichts von dem, was in der Mediation gesagt wurde, an andere weitergeben.

Die Vorteile für Sie als Lehrlinge sind:

  • Wir als Mediatoren helfen Ihnen durch diesen Prozess und klären Sie über alle notwendigen Schritte auf.

  • Sie erhalten Klarheit über tatsächliche Ursachen einer Auflösung. Somit haben Sie eine bessere Startchance in zukünftigen Ausbildungsverhältnissen (und zukünftige Lehrberechtigte erhalten die Chance auf einen „gereifteren“ Lehrling).

  • Entweder Sie können die gewünschte Ausbildung im Betrieb fortführen, oder - bei Auflösung unter Zuhilfenahme der begleitenden Maßnahmen - das AMS hilft Ihnen, eine neue Lehrstelle zu finden. 

  • Weitere Informationen finden Sie hier:

Kann ich den Mediator aussuchen?

Sie können bei der Auswahl mitbestimmen. Der Lehrberechtigte schlägt einen Mediator vor. Wenn Sie den vorgeschlagenen Mediator ablehnen, müssen Sie zwei weitere Vorschläge bekommen. Achtung: Die Ablehnung muss von Ihnen unverzüglich vorgenommen werden. Dann wählen Sie aus den beiden weiteren einen. Wird keine Wahl getroffen, wird automatisch der erste erstgenanne „Ersatzmediator" mit dem Auftrag betraut.

Wer ist dabei?

An der Mediation nehmen teil: der Mediator (in der Co-Mediation zwei Mediatoren), der Lehrberechtigte, Ihr gesetzlicher Vertreter (wenn Sie noch nicht volljährig sind) und natürlich Sie selbst.

 

Wichtig: Sie können noch eine (weitere) Vertrauensperson mitnehmen, wer das ist, entscheiden nur Sie. Sie müssen es nur verlangen.

Muss ich teilnehmen?

Ganz klar: NEIN! Sie können gleich zu Beginn schriftlich verzichten. Oder Sie kommen einfach nicht. Aber was bringt das? Dann würde eine Kündigung auch ohne die Mediation gelten und Sie haben sich einer Chance für Ihre Zukunft beraubt. Also gehen Sie hin!

Wie läuft die Mediation?

Es muss mindestens eine Sitzung geben. Der erste Schritt ist, herauszufinden, warum es in Ihrer Lehre nicht so gut läuft. Da kann es Gründe bei Ihnen und dem Lehrbeauftragten geben. Wenn man dann die Gründe kennt, wird eine gemeinsame Lösung gesucht. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Fortsetzung des Lehrverhältnisses.

Was ist ein Mediationsergebnis?

  • Eine Möglichkeit wäre die Fortsetzung Ihres Lehrverhältnisses. Das bedeutet: Ihr Lehrberechtigter hat gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

  • Eine andere Option ist die Auflösugn des Lehrverhältnisses. Manchmal ist das vorteilhafter für Sie. Vielleicht wollen Sie einen anderen Beruf ergreifen, vielleicht ist aber auch die Lehre in einem anderen Betrieb erfüllender. 

  • Der Mediator beendet die Mediation. Das geht vor allem dann, wenn sich die Teilnehmer nicht an die Spielregeln halten; wenn es soweit kommt, lassen Sie sich beraten (z.B. bei der Arbeiterkammer).

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